Umweltmanagementsysteme (UMS)

Die freiwillige Verpflichtung zu einem aktiv betriebenen Umwelt-managementsystem trägt dazu bei, unternehmerische Risiken zu senken und Chancen zu nutzen: Die Schonung von Ressourcen erfüllt die Forderungen von Partnern und Verbrauchern und hilft so bei der Erschließung neuer Märkte. Zudem reduzieren sich die Kosten etwa für Strom und Wasser. Verpflichtende Umweltschutzmaßnahmen werden rechtzeitig umgesetzt, das Unternehmen genießt hohe Rechts- und Nachweissicherheit und profitiert von Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren.

Die europaweit geltende EMAS-Verordnung und die weltweit anerkannte DIN EN ISO 14001 ermöglichen den Unternehmen, ihr Umweltmanagementsystem nach einheitlichen und überprüfbaren Vorgaben aufzubauen und offiziell validieren zu lassen. Ein Kernstück der beiden Managementsysteme ist die Festlegung der innerbetrieblichen Abläufe, der Zuständigkeiten und Verantwortungen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltsituation. Durch die Erkenntnis, dass auch unsere Umwelt als ein begrenzter Produktionsfaktor gleichbedeutend neben den Faktoren Arbeit und Kapital nicht frei verfügbar ist, sind umweltbewusst geführte Unternehmen gerne bereit, zukunftssichere, umweltverträgliche und kostensparende Lösungen für ihren Betrieb einzusetzen.

S.M.C hilft Ihnen dabei ein Umweltmanagementsystem in Ihre Geschäftsprozesse zu Installieren und in ggf. vorhandenen Managementsystemen (z.B. ISO 9001:2008) zu integrieren.

Lösung

ISO 14001

Ein Umweltmanagementsystem gemäß der Norm DIN EN ISO 14001 eröffnet Unternehmen und Institutionen einen effizienten Weg zur

  • Minimierung von Umwelteinwirkungen und des Verbrauchs an Rohstoffen durch die Tätigkeiten (Prozesse) der Organisation,
  • Übereinstimmung mit Gesetzen, Vorschriften und anderen umweltrelevanten Anforderungen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Verbesserung auf den genannten Gebieten.

Aufbau und Betrieb eines Umweltmanagementsystems umfasst:

  • die Verpflichtung des Unternehmens zum aktiven Schutz der Umwelt, dokumentiert und veröffentlicht in der Umweltpolitik, sowie ihre Anwendung und ständige Verbesserung
  • die Festlegung von Umweltschutzzielen und ihre Umsetzung in Umweltprogrammen
  • die Festlegung der Unternehmensstruktur,der Verantwortichkeiten und Kompetenzen
  • die Dokumentation und Bewertung der umweltrelevanten Prozesse
  • die Planung, Durchführung und Dokumentation der Mitarbeiterschulung
  • die regelmäßige Bewertungen des Managementsystems und seiner Effektivität durch die Unternehmensleitung
  • den kontinuierlichen Verbesserungsprozess

EMAS III

EMAS, ein Kürzel für das englische Eco-Management and Audit Scheme, steht für die freiwillige Verpflichtung von Betrieben und Organisationen, den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Im deutschsprachigen Raum ist EMAS als Öko-Audit oder Umwelt-Audit besser bekannt.

EMAS wurde auf der Grundlage der sog. EG-Öko-Audit-Verordnung 1993 in der Europäischen Union eingeführt. Es umfasst eine gründliche ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltsituation und der Umweltauswirkungen eines Unternehmens. Ziel ist es, den Verbrauch von Stoffen, Materialien und Ressourcen, wie Wasser und Energie, zu verringern. Kernelement der Öko-Audit-Verordnung ist der Aufbau eines „Umweltmanagementsystems“. Es soll Unternehmen in die Lage versetzen, eigene Umweltschutzziele festzulegen und diese mit einem modernen Management zu verfolgen. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Umweltgutachter, erhält man eine Registrierungsurkunde und kann mit dem EMAS-Logo werben.

EMAS III wird am besten mit der ISO 14001 kombiniert um die Forderung nach einem Umweltmanagementsystem zu gewährleisten.

Besondere Glaubwürdigkeit und Transparenz und damit ein Plus verschaffen EMAS die Prüfung und Validierung durch einen unabhängigen, staatlich zugelassenen Umwelt- gutachter sowie die öffentliche Registrierung bei den Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern. Zuvor werden die Umweltbehörden befragt, ob Vorstöße gegen Umweltvorschriften bekannt sind.

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